Newsletter und Neuigkeiten

Hier finden Sie alle News rund um steuerliche Themen:



Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %

Das dritte Jahr in Folge plant das Bundesarbeitsministerium bei der Künstlersozialabgabe mit einem Beitragssatz von 5,0 %.

Vor allem während der Corona-Pandemie hat der Bund die Künstlersozialkasse erheblich bezuschusst und damit sichergestellt, dass die Künstlersozialabgabe während dieser Zeit unverändert bei relativ niedrigen 4,2 % gelegen hat. Nach fünf Jahren konstanter Beiträge stieg der Abgabesatz 2023 aber um 0,8 % auf nun 5,0 %. Dieser Wert gilt ebenso 2024 und soll nach den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auch 2025 unverändert auf dem aktuellen Niveau von 5,0 % bleiben. Die Künstlersozialabgabe müssen alle Unternehmen abführen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.


Melden Sie sich für unseren Newsletter an:

Social Media

Kurzbewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Unsere Datenschutzerklärung befindet sich unter schlotmann.de/datenschutz.


Social Media

Fernbetreuung

Schreiben Sie uns!

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen? Kein Problem! Schreiben Sie uns und wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern!

Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.