Schenkungsteuer
Erbschaftsteuer | Schenkungsteuer
Schenkungs- und Erbschaftsteuern bringen dem Fiskus jährlich rund 10 Milliarden Euro – Geld, über das sich die Erben und Beschenkten ebenfalls gefreut hätten
Die Deutschen sind ziemlich reich: Die „Stuttgarter Zeitung“ schreibt in einem Artikel über die Erbschaft- und Schenkungsteuer, dass geschätzt jedes Jahr 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt werden. Die Berliner „tageszeitung“ weiß von etwa 300 Milliarden und das „Handelsblatt“ gar von 400 Milliarden Euro, die angeblich per Erbe oder Schenkung pro Jahr den Besitzer wechseln.
Und Viele sind sich einig: Erbschaft- und Schenkungsteuer müssten dringend erhöht werden.
So vage diese Zahlen offensichtlich sind, so klar sind die Steuersätze, die für vererbtes oder verschenktes Geld oder beispielsweise Immobilienbesitz anfallen. Je nach Steuerklasse liegen die zwischen 7 und 50 Prozent. Dem Fiskus brachten Erbschaft- und Schenkungsteuer nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2021 rund 9,8 Milliarden Euro Einnahmen – Geld, dem Erben oder Beschenkte in vielen Fällen zurecht nachtrauern.
Denn noch etwas ist klar: Mit vorausschauender Planung und kluger Gestaltung hätte ein Großteil der 9,8 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Beschenkten oder Erben gespart werden können.
Vererben und schenken Sie doch lieber, ohne vergleichbare Steuerlasten zu zahlen – mit guter Planung ist das machbar
Wir lehnen uns weit aus dem Fenster, bleiben dabei aber ganz entspannt, denn unser Experten-Team rund um Herrn Schwarte als Fachberater für Unternehmensnachfolge kennen ihr Metier: Von den 9,8 Milliarden Euro Steuern für Erbe und Schenkungen ist nach unserer Überzeugung ein großer Teil unnötigerweise entrichtet worden. Unter Umständen hätten sich die Steuern sogar komplett sparen lassen können.
Wie das geht? Mit einem vernünftigen, langfristig geplanten und konsequent verfolgten Nachfolgekonzept sorgen wir dafür, Ihre zu erwartende Erbschaft- oder Schenkungsteuerlast signifikant und nachhaltig zu reduzieren. Dabei gehen wir selbstverständlich nach Recht und Gesetz vor. Wir erreichen gemeinsam mit Ihnen dieses Ziel durch:
- eine sinnvolle Testamentsgestaltung
- eine gezielte Vermögensplanung und -strukturierung
- eine frühzeitige Prüfung der Vermögenssituation
- eine optimale Nutzung der Freibeträge
- eine sinnvolle Nutzung von Steuersatzeffekten, die großes Steuersparpotenzial beinhalten, und
- durch langfristig angelegte Erbfolgekonzepte.
Sprechen Sie mit uns, wenn Sie bei höheren Vermögen von den Möglichkeiten des Erbrechts profitieren möchten.
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