Newsletter und Neuigkeiten

Hier finden Sie alle News rund um steuerliche Themen:



Prozess- und Verzugszinsen sind steuerpflichtige Einnahmen

Zinsen, die ein Verfahrensgegner in einem juristischen Verfahren zu zahlen hat, gehören in der Regel zu den steuerpflichtigen Einnahmen und sind kein steuerfreier Schadensersatz.

Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Beteiligten eines juristischen Verfahrens abgewickelt werden, führen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen. Diese Kapitalerträge müssen daher vom Empfänger in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Darauf weist das Thüringer Finanzministerium hin. Die Zinsen sind in der Anlage KAP zu erfassen, soweit sie nicht mit anderen Einkunftsarten in Verbindung stehen und diesen zuzuordnen sind (z.B. bei gewerblichen Einkünften oder Vermietungseinkünften).


Melden Sie sich für unseren Newsletter an:

Social Media

Kurzbewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Unsere Datenschutzerklärung befindet sich unter schlotmann.de/datenschutz.


Social Media

Fernbetreuung

Schreiben Sie uns!

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen? Kein Problem! Schreiben Sie uns und wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern!

Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.