Newsletter und Neuigkeiten

Hier finden Sie alle News rund um steuerliche Themen:



Vorsteuerabzug vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft

Der Gründer einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kann auch dann den Vorsteuerabzug für Leistungen zur Gründung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, wenn es später nicht zur Gründung kommen sollte.

Das Finanzgericht Düsseldorf hält eine Einzelperson, die eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft gründen will, mit einer Vorgründungsgesellschaft für vergleichbar. Der Gründer ist daher für Leistungen zur Vorbereitung und Errichtung der Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das gilt auch dann, wenn es später tatsächlich nicht zur Gründung der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kommen sollte, solange die Gründungsabsicht zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs objektiv bestanden hat. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, dass der Gründer zu keinem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze getätigt hat und auch bei Bezug der Leistung nicht selbst als Einzelunternehmer Umsätze ausführen wollte. Das Gericht sieht keinen sachlichen Grund, dem Gründer einer Ein-Mann-GmbH die umsatzsteuerliche Anerkennung zu verweigern, allerdings muss in der Revision nun der Bundesfinanzhof entscheiden.


Melden Sie sich für unseren Newsletter an:

Social Media

Kurzbewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Unsere Datenschutzerklärung befindet sich unter schlotmann.de/datenschutz.


Social Media

Fernbetreuung

Schreiben Sie uns!

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen? Kein Problem! Schreiben Sie uns und wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern!

Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.