Newsletter und Neuigkeiten

Hier finden Sie alle News rund um steuerliche Themen:



Kleinunternehmer schuldet Umsatzsteuer aus Gutschrift

Kleinunternehmer müssen vorsichtig sein, um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben, wenn sie die Gutschrift eines Kunden akzeptieren.

Wird gegenüber einem Kleinunternehmer in einer Gutschrift offen Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet dieser dem Finanzamt den Steuerbetrag jedenfalls dann, wenn er den Gutschriften nicht widerspricht und sie stattdessen unterschrieben an den Leistungsempfänger zurücksendet. Außerdem meint das Finanzgericht Münster, dass ein unberechtigter Steuerausweis nicht voraussetzt, dass die Gutschrift alle Pflichtangaben für eine Rechnung aufweist. Es genügt, wenn darin Aussteller, Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung, sowie das Entgelt und die Umsatzsteuer enthalten sind.


Melden Sie sich für unseren Newsletter an:

Social Media

Kurzbewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Unsere Datenschutzerklärung befindet sich unter schlotmann.de/datenschutz.


Social Media

Fernbetreuung

Schreiben Sie uns!

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen? Kein Problem! Schreiben Sie uns und wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern!

Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.