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Prüfung von ausländischen UStId-Nummern

Unternehmer mit einer gültigen deutschen UStIdNr. haben hier die Möglichkeit, eine ausländische UStIdNr. im Bestätigungsverfahren prüfen zu lassen. Dabei werden die eingegebenen Daten direkt online mit den im jeweiligen EU-Staat gespeicherten Daten abgeglichen. Eine Anzeige oder Bekanntgabe der dort registrierten Daten ist jedoch nicht möglich.

Einfache Bestätigung: Bei einer einfachen Bestätigung erhalten Sie Auskunft darüber, ob eine ausländische UStIdNr. zum Zeitpunkt der Anfrage in dem Mitgliedstaat, der sie erteilt hat, gültig ist..

Qualifizierte Bestätigung: Bei einer qualifizierten Bestätigung können Sie darüber hinaus abfragen, ob die von Ihnen mitgeteilten Angaben zu Firmenname (einschließlich der Rechtsform), Firmenort, Postleitzahl und Straße mit den in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaates registrierten Daten übereinstimmen..

Notwendige Angaben für eine einfache Bestätigung:
Eigene UStIdNr.:
Abzufragende UStIdNr.:
 
Zusätzliche Angaben für eine qualifizierte Bestätigung:
Firma (mit Rechtsform):
Straße & Hausnummer:
PLZ / Ort:
Amtliche Bestätigungsmitteilung anfordern. Die Mitteilung wird Ihnen dann in den nächsten Tagen vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugesandt.
 
Alle Angaben und Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.


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