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Firmenwagenrechner
Wer einen Firmenwagen auch für private Fahrten oder den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet, muss diesen Nutzungsvorteil versteuern. Um den Wert dieser Privatnutzung genau zu ermitteln, können alle Fahrten mit dem Firmenwagen erfasst und dann die Kosten nach dem Verhältnis von betrieblichen zu privaten Fahrten aufgeteilt werden (Fahrtenbuchmethode). Einfacher, aber vor allem bei geringer Privatnutzung oft ungünstiger, ist die pauschale Bewertung (1 %-Regelung).
Hier können Sie für Ihren Firmenwagen den geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung und die ungefähre Steuerlast berechnen. Außerdem können Sie prüfen, ob die Fahrtenbuchmethode für Sie günstiger oder ungünstiger als die 1 %-Regelung ist.
Listenpreis: Grundlage für die Berechnung des Nutzungsvorteils nach der 1 %-Regelung ist der Bruttolistenpreis, auch wenn das Fahrzeug mit Rabatt oder als Gebrauchtwagen erworben wurde. Der Bruttolistenpreis ist die auf den nächsten, durch 100 Euro teilbaren Betrag abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers einschließlich Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs. Auch die Kosten für die fest verbaute Sonderausstattung (Metallic-Lackierung, Klimaanlage, Navigationssystem etc.) sind in den Preis einzubeziehen.
Weg zur Arbeit: Wenn der Firmenwagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird, tragen Sie hier bitte die einfache Entfernung zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte ein.
Steuersatz: Geben Sie hier Ihren persönlichen Steuersatz an. Gemeint ist dabei nicht die durchschnittliche Steuerbelastung, sondern der Grenzsteuersatz, also der Steuersatz, der für einen zusätzlich verdienten Euro anfallen würde (persönlicher Spitzensteuersatz).