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Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen ist Teil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht, die im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung geregelt ist. Wer nach dem Steuer- oder Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet ist, muss auch die dafür geltenden Aufbewahrungspflichten beachten. Daneben gibt es noch branchenspezifische Aufbewahrungspflichten.

Bitte beachten Sie: Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen richten sich nicht nach dem Datum des Dokuments, sondern beginnen erst mit der Veranlagung. Wenn also beispielsweise die Bilanz und der Steuerbescheid erst im übernächsten Jahr erstellt wurden, müssen Sie zu den hier angegebenen Fristen jeweils zwei Jahre addieren.

Wählen Sie aus, ob Sie wissen möchten, für welche Unterlagen die Aufbewahrungspflicht zum Jahresende abläuft oder ob Sie die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen aus einem bestimmten Jahr anzeigen lassen wollen.

Aufbewahrungsfrist für Unterlagen aus     
Ablauf der Aufbewahrungsfrist zum 31.12.
Anzeige der Fristen  alphabetisch  chronologisch
 
Alle Angaben und Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.

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