Newsletter und Neuigkeiten

Hier finden Sie alle News rund um steuerliche Themen:



Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform

Die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind trotz gewisser Ungleichbehanldungen und Typisierungen nicht verfassungswidrig, auch wenn dadurch Teile des Verlustvortrags verloren gehen können.

Seit 2004 gibt es die Mindestgewinnbesteuerung, die den Verlustvortrag beschränkt. Oberhalb eines Sockelbetrags von 1 Mio. Euro ist die Anrechnung von vorgetragenen Verlusten nur noch in Höhe von 60 % der den Sockelbetrag übersteigenden Einkünfte möglich. Die verbleibenden 40 % sind dagegen im jeweiligen Veranlagungszeitraum zu versteuern – die Mindestgewinnbesteuerung.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind. In dem Normenkontrollverfahren, das auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs zurückgeht, hat das Bundesverfassungsgericht zwar eine gewisse Ungleichbehandlung der Steuerzahler und Beeinträchtigung der Eigentumsgarantie durch die Mindestgewinnbesteuerung festgestellt. Diese seien aber vertretbar angesichts des mit der Regelung primär verfolgten Ziels einer kontinuierlichen, gegenwartsnahen Besteuerung. Die Vorteile der typisierenden Ausgestaltung der Mindestgewinnbesteuerung stehen nicht außer Verhältnis zu den mit ihr im Einzelfall verbundenen Härten.

Dem Verfahren lag der Fall einer Kapitalgesellschaft zugrunde, bei der durch einen bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekt zunächst hohe Gewinne und dann hohe Verluste entstanden waren. Den Verlustvortrag konnte die Gesellschaft jedoch aufgrund der Mindestgewinnbesteuerung nicht vollständig aufzehren, weil über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.


Melden Sie sich für unseren Newsletter an:

Social Media

Kurzbewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Unsere Datenschutzerklärung befindet sich unter schlotmann.de/datenschutz.


Social Media

Fernbetreuung

Schreiben Sie uns!

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen? Kein Problem! Schreiben Sie uns und wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern!

Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.